Britta Kellermann: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes
TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, anderer Gesetze und einer Verordnung
- Es gilt das gesprochene Wort -
Herr/Frau Präsident*in - liebe Abgeordnete,
Die Landesregierung legt ein neues Wassergesetz vor – für besseren Küsten- und Hochwasserschutz und einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Wasserressourcen. Genau das brauchen wir in Zeiten der Klimakrise.
Sie erinnern sich vielleicht noch an unseren Entschließungsantrag zum integrierten Wassermanagement? Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wesentliche Teile daraus umgesetzt.
So werden zum Beispiel diverse Regelungen zur Einschränkung zulassungsfreier Wasserentnahmen getroffen. Wir stellen sicher, dass keine nachweislichen Anhaltspunkte für eine Übernutzung des Grundwassers bestehen – auch nicht unter dem Einfluss des Klimawandels.
Das neue Wassergesetz verbietet künftig neue Erdgasbohrungen in Wasserschutzgebieten. So schützen wir unser Grundwasser und stärken zugleich die Versorgungssicherheit.
Gebeten hatten wir die Landesregierung auch darum, die Gründung von Beregnungsverbänden und entsprechenden Netzwerken fachlich mehr zu unterstützen und zu stärken. Mit dem neuen Wassergesetz bekommen jetzt also Beregnungsverbände Vorrang vor der einzelbetrieblichen Grundwasserentnahme. Wir setzen damit auf eine sinnvolle und koordinierte Nutzung unserer Wasserressourcen. So vermeiden wir auch Konflikte mit der öffentlichen Wasserversorgung.
Dass Kommunen künftig eine verbrauchsorientierte Preisstaffelung beim Trinkwasser einführen können, erleichtert die sinnvolle Steuerung des Wasserverbrauchs. Wer sparsam mit Wasser umgeht, soll davon auch profitieren – das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness und Ressourcenschutz.
Klimawandel heißt: Wir müssen Wasser smarter nutzen. Auch in der Siedlungsentwicklung. Mit dem neuen Wassergesetz können Kommunen künftig Zisternensatzungen einführen – ein wichtiger Schritt hin zu echten Schwammkommunen. Durch die Nutzung von Niederschlags- und Grauwasser tragen wir zur Entlastung der Abwasseranlagen und zum Schutz des gesamten Wasserhaushaltes bei.
Und vielleicht erinnern Sie sich ja auch noch an unseren Entschließungsantrag zum Hochwasserschutz? Wir haben es gefordert – jetzt kommt’s: Küsten- und Hochwasserschutz gelten künftig als überragendes öffentliches Interesse. Aber nicht nur das: Wir erleichtern auch die Planung und Genehmigung natürlicher Hochwasserschutzmaßnahmen, also von Rückdeichungen, Auenentwicklung und Renaturierung von Altarmen. Hochwasserschutz und Naturschutz zusammenzudenken, ist entscheidend für eine resiliente Wasserpolitik.
Ein weiterer Kern des neuen Wassergesetzes ist die Schaffung eines Hochwasserschutzregisters, das es uns ermöglicht, einen klaren Überblick über alle Deiche und Hochwasserschutzanlagen im Land zu haben. Dieser Schritt ist nicht nur aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig, sondern auch für die effektive Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Falle von Naturkatastrophen.
Liebe Kolleg*innen: Minister Meyer liefert! Das neue Wassergesetz schützt unser Wasser und schützt uns vor Wasser. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss!