Britta Kellermann: Rede zum Niedersächsischen Abwasserabgabengesetz
TOP 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausfüh-rungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz und zur Aufhebung der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe
- Es gilt das gesprochene Wort -
Herr/ Frau Präsident*in,
liebe Abgeordnete,
wir beraten heute abschließend über die Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz.
Geschäftsprüfungen des MU haben über mehr als zehn Jahre hinweg gezeigt, dass beim dezentralen Vollzug der Abwasserabgabe Fehler bei der Rechtsanwendung passieren, die zu Mindereinnahmen für das Land führen. Deshalb bündeln wir die Erhebung der Abwasserabgabe künftig beim NLWKN. Das schafft klare Zuständigkeiten und einheitliche Maßstäbe. Denn es macht wenig Sinn, hochspezialisiertes Wissen bei allen unteren Wasserbehörden vorzuhalten, wenn dort jeweils nur wenige Bescheide bearbeitet werden.
Unser Ziel war von Anfang an klar: Wir wollen den Vollzug der Abwasserabgabe effizienter, rechtssicherer und landesweit einheitlich machen. Für uns ist dabei wichtig: Die Gewässeraufsicht bleibt vor Ort. Die Zuständigkeit für die Zulassung und Überwachung von Abwassereinleitungen bleibt bei den unteren Wasserbehörden. Zentralisiert wird nur die Festsetzung der Abgabe.
Statt rückwirkend zum 1. Januar 2026 soll das Gesetz erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Damit sind wir dem Wunsch der kommunalen Spitzen nachgekommen, die sich für die Umstellung der Verfahren noch etwas Zeit erbeten haben.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner außerdem einen weiteren wichtigen Punkt aufgenommen: die Änderung des NUVPG.
Dabei geht es um die Zuwegungen zu Windenergieanlagen in Beschleunigungsgebieten. Wenn für die Windenergieanlage selbst keine UVP-Vorprüfung mehr erforderlich ist, ist es nicht sinnvoll, für die dazugehörige Zuwegung anschließend noch ein separates Verfahren durchzuführen.
Das ist ein unnötiger zusätzlicher Verfahrensschritt – und damit ein unnötiges Hindernis für den Ausbau der Windenergie. Wir wollen die Energiewende aber nicht behindern – wir wollen sie beschleunigen.
Genau das tun wir mit dieser Änderung.
Dieses Gesetz bringt deshalb zwei Dinge zusammen: einen besseren und rechtssicheren Vollzug der Abwasserabgabe und einen konkreten Beitrag zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien.
Entsprechend bitte ich um Zustimmung.
Vielen Dank.