Britta Kellermann: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

ERROR: Content Element with uid "29344" and type "u21tagesordnung_topliste" has no rendering definition!

TOP 4b – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, anderer Gesetze und einer Verordnung

- Es gilt das gesprochene Wort

Der Klimawandel ist in Niedersachsen längst spürbar. Höhere Temperaturen führen dazu, dass mehr Wasser verdunstet, bevor es vom Boden aufgenommen werden kann. Die Folge sind trockene Böden, sinkende Grundwasserstände und ein zunehmend angespannter Wasserhaushalt. Ein Blick auf den Dürremonitor des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung zeigt: Unsere Grundwasserkörper konnten sich in den vergangenen zehn Jahren nicht mehr erholen.

Deshalb müssen wir unseren Umgang mit Wasser grundlegend verändern. Jahrzehntelang war unsere Wasserwirtschaft darauf ausgerichtet, Wasser möglichst schnell abzuleiten. Heute wissen wir: Wir müssen Wasser stärker in der Fläche halten, Hochwasserschutz und Wasserrückhalt zusammendenken und unsere Ressourcen nachhaltiger nutzen.

In Niedersachsen handeln wir bereits: Mit dem Masterplan Wasser, der Potenzialstudie Moore, dem Förderprogramm Kommunale Starkregenvorsorge sowie umfangreichen Investitionen in den Hochwasser- und Küstenschutz. Das neue Wassergesetz ist ein weiterer entscheidender Baustein.

Wir stärken den Hochwasser- und Küstenschutz, indem wir ihn als überragendes öffentliches Interesse festschreiben. Gleichzeitig beschleunigen wir Genehmigungsverfahren für Gewässerrenaturierungen. Denn naturnahe Flüsse, Auen und Feuchtgebiete sind unsere stärksten Verbündeten im Kampf gegen Hochwasser und Wasserknappheit.

Zugleich steigt der Wasserbedarf. Immer mehr landwirtschaftliche Flächen werden beregnet, und die Landwirtschaftskammer verzeichnet seit Jahren eine steigende Zahl von Anträgen auf wasserrechtliche Erlaubnisse zur Feldberegnung. Auch der Wasserbedarf in der Tierhaltung wächst. Damit nehmen Nutzungskonflikte um die Ressource Wasser zu.

Mit dem neuen Wassergesetz setzen wir deshalb klare Leitplanken für den Schutz unserer Wasserressourcen. Wir schaffen die Grundlage für eine nachhaltige Steuerung von Wasserentnahmen und stärken die Möglichkeiten der Behörden, in Mangelsituationen zu handeln. Am Ende geht es darum, dass Menschen und Tiere auch künftig zuverlässig mit ausreichend Wasser versorgt werden können.

Ein weiterer, wichtiger Punkt ist der Schutz sensibler Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Wir untersagen neue Erdöl- und Erdgasförderungen in diesen Gebieten. Dieser Schritt fand in den Anhörungen breite Zustimmung. Wasserschutz ist Daseinsvorsorge. Mit dem neuen Wassergesetz werden wir diesem Auftrag gerecht.

Und weil auch der Moorschutz ein wichtiger Baustein für die Wasserresilienz Niedersachsens ist, ändern wir gleichzeitig das Niedersächsische Naturschutzgesetz. Wir erleichtern den Grünlandumbruch auf ursprünglichen Moorstandorten, um dort Paludikulturen anzubauen. So kommen wir unserem Ziel näher, mehr CO₂ im Boden zu binden und Wasser in der Landschaft zu speichern.

Abschließend möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umweltministeriums, beim GBD, unserem Koalitionspartner sowie den vielen Organisationen bedanken, die sich mit ihren Stellungnahmen eingebracht haben. Das Ergebnis ist ein gutes und wichtiges Gesetzespaket, und ich freue mich auf Ihre Zustimmung.

 

Zurück zum Pressearchiv